Technische Hinweise

Bitte unbedingt vor Auftragserteilung lesen:

1. Abkleben:
Bei Abklebearbeiten kommt spezielles Klebeband zu Anwendung, welches den thermischen und chemischen Belastungen standhält. Trotzdem entsteht eine harte Kante (kein Kantenverlauf wie beim Nasslack) und es kann zu Unterwanderungen kommen.

2. Aufhängemöglichkeiten:
Die zu beschichtenden Werkstücke werden hängend bearbeitet, dazu müssen im Vorfeld entsprechende Befestigungsmöglichkeiten wie Löcher/Ösen vorhanden sein. An den Aufhängepunkten entstehen technologisch bedingte Druckstellen. Diese stellen keinen Mangel dar.

3. Aufkleber:
Um Reliefstrahlungen zu vermeiden, müssen Aufkleber vor dem Strahlen rückstandsfrei entfernt sein.

4. Beschriftungen:
Beschriftungen von Edding-, Fett- oder anderen Faser-Stiften lassen sich auf Grund der chemischen Zusammensetzung der Farben durch die Vorbehandlung nicht vollständig entfernen. Die Beschriftungen können durchdrücken und nach dem Beschichten wieder sichtbar werden. Bitte bringen Sie solche Markierungen auf nicht sichtbaren Flächen an oder verzichten Sie ganz darauf.

5. Dopplungen:
Unsere Dienstleistung setzt voraus, dass das zu beschichtende Material pulverbeschichtungsgerecht konstruiert und gefertigt wird. Stöße, Überlappungen sowie Dopplungen sind zu vermeiden und müssen durchgeschweißt sein. Insbesondere Dopplungen wirken hygroskopisch und korrosionsfördernd. Dieser Umstand kann durch uns nicht verhindert werden und wird als Reklamationsgrund nicht anerkannt.

6. Farbunterschiede:
Pulverlacke können nicht selbst angemischt werden, sondern werden industriell gefertigt. Je nach Pulverlackhersteller und Herstellungs-Charge kann es zu Schwankungen im Farbton kommen. Oberflächenkriterien wie Glanzgrad oder Strukturen sind nicht definiert und führen somit auch hier zu Unterschieden. Alle Lacke die der Umwelt ausgesetzt sind (Verwitterung, Erosion, UV-Strahlung, Temperaturunterschiede) verändern ihre Oberfläche im Farbton und Glanzgrad. Dadurch entstehen auch Abweichungen zu Musterblechen.

7. Fett- und Ölkontaminierung:
Nicht sichtbare Fette und Öle führen beim Pulvern (200°C) zu Ausgasungen und Einbrennvorgängen. Dadurch ergeben sich Mängel bei Qualität und Korrosionsschutz.

8. Fremd gestrahlte Teile: Die Vorbehandlung ist das entscheidende Kriterium bei der Pulverbeschichtung um eine saubere Oberfläche zu erhalten. Deshalb behalten wir uns vor, fremd gestrahlte Teile abzulehnen.

9. Gussteile:
ALU-Druckguss sowie Stahlgussteile sind herstellungsbedingt sehr offenporige Metalle und gasen somit bei Erwärmung aus. Dies führt bei der Pulverbeschichtung zu Blasenbildung
an der Oberfläche. In den meisten Fällen lässt sich diese Blasenbildung auch durch mehrfaches Tempern nicht verhindern und stellt somit keinen Mangel dar.

10. Kratzer, Beulen & Erhöhungen:
Die Pulverbeschichtung ist wie eine Parallelverschiebung der Oberfläche zu verstehen. Oberflächenunebenheiten wie Kratzer, Beulen und Erhöhungen werden nicht ausgeglichen und sind nach dem Beschichten noch sichtbar.

11. Laserschnittkanten:
Bei gelaserten Werkstücken entsteht an den Schnittkanten eine Oxydschicht. Da diese Schicht so gut wie keinen Haftverbund zum Trägermaterial hat, muss sie vor der Pulverbeschichtung entfernt werden.

12. Pulverkanten:
Technologisch bedingt, neigt das Pulver bei der Beschichtung zur Kantenflucht, deshalb empfehlen wir, die zu beschichtenden Teile an den Kanten anzufasen und Löcher
leicht abzusenken.

13. Spachtel:
Auspachtelungen als Ausgleich für fehlerhafte Untergründe kommen bei uns nicht zur Anwendung.

14. Verpackung/Transport:
Die von uns verwendeten Verpackungsmaterialien dienen ausschließlich dem Transport- und Materialschutz und können nicht zur Lagerung eingesetzt werden. Die Verpackung muss nach dem Transport sofort entfernt werden. Schäden die durch Lagerung bzw. Umwelteinflüsse entstehen, werden nicht als Reklamation anerkannt. Für Transportschäden übernehmen wir keine Haftung.

15. Verzinkte Ware/Feinputz:
Da feuerverzinkte Teile eine mehr oder weniger unebene Oberfläche aufweisen, muss vor einer weiteren Bearbeitung der Feinputz (verschleifen) durchgeführt werden. Der Feinputz ist kein Planschliff. Die Unebenheiten die auf Grund einer unterschiedlich starken Zinkschicht beim Feuerverzinken entstehen, bleiben nach der Pulverbeschichtung visuell erkennbar und stellen keinen Mangel dar. Sollte beim Feinputz die Zinkoberfläche beschädigt werden (z. B. an Schweißnähten) empfehlen wir eine Grundier-Pulverbeschichtung mit einem Korrosionsschutz-Primer. Feuerverzinkte Teile neigen beim Einbrennen der Pulverschicht sehr stark zu Ausgasungen, welche durch Krater und Bläschen sichtbar werden. Dies ist technologisch bedingt und stellt in der Beschichtung keinen Reklamationsgrund dar.

16. Wärmeverformungen:
Für Wärmeverformungen die auf das Freiwerden von Walz- bzw. Herstellspannungen oder auf nicht pulverbeschichtungsgerechten Konstruktionen sowie sonstigen konstruktiven Mängeln durch Materialeigengewicht zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.

1 7. Weichlot/Zinn:
Je nach Zinnanteil im Weichlot kann es bei der Pulverbeschichtung (Einbrenntemperatur ca. 200°C) zum Verflüssigen der verlöteten Flächen kommen. Eine Pulverbeschichtung ist somit nicht möglich.

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